Gewählt wird in Nordrhein-Westfalen nach einem Mischsystem aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Für die Zusammen- setzung des Landtags ist das Verhältnis der für die verschie- nen Parteien abgegebenen Stimmen ausschlaggebend. NRW ist in 128 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Von den in einem Wahlkreis Kandidierenden - sie werden fast immer von ihren Parteien nominiert - kommt der oder die mit den meisten Wählerstimmen (Mehrheitswahl) für die Dauer einer Wahlperiode "direkt" in den Landtag. Damit sind von den gesetzlich vorgesehenen 181 Sitzen des Landes- parlaments bereits 128 besetzt. Die restlichen 53 (oder mehr) Abgeordneten werden über Landesreservelisten in den Landtag gewählt. Stehen einer Partei nach dem Gesamtwahl- ergebnis mehr Sitze im Landtag zu, als sie "direkt" in den Wahlkreisen erringen konnte, besetzt sie die ihnen zu- kommende Zahl der Restplätze mit ihren Listenkandidaten (Verhältniswahl). Erst dadurch erhalten kleinere Parteien, die in keinem Wahlkreis die Mehrheit erringen konnten die Möglichkeit, Abgeordnete in den Landtag zu entsenden. Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr unter Zugrundelegung einer verhältnismäßigen Verteilung der grundsätzlichen 181 Landtagssitze nach der Stimmenzahl zustehen (sog. Überhangmandate), so wird die Anzahl der Mandate so weit erhöht, dass - unter Aufrechterhaltung einer ungeraden Gesamtzahl - auch die übrigen Parteien eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Relation von Mandaten er- reichen, wie sie die durch Mehrsitze erfolgreichste Partei erzielt hat (sog. Ausgleichsmandate). Parteien, die bei einer Land- tagswahl weniger als 5 Prozent der Gesamtstimmenzahl erreichen, dürfen keine Abgeordneten in den Landtag schicken (Fünf-Prozent-Klausel). Diese Klausel wurde eingeführt, um die Gefahr der Zersplitterung, die das Verhältniswahlrecht in sich birgt, zu vermeiden. Anders als bei der Bundestagswahl, bei der die wahlberech- tigten Bürgerinnen und Bürger zwei Stimmen haben - eine für den Wahlkreiskandidaten, die andere für eine Partei -, haben die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl des Landtags NRW nur eine Stimme, die für den Kandidaten und dessen Partei zugleich gilt. Quelle: Landtag NRW Ergebnis der Landtagswahl Sitzverteilung 2005 2000 CDU 89 88 SPD 74 102 Bündnis 90 / Die Grünen 12 17 FDP 12 24 Gesamt 2005: 187 Sitze (einschließlich 6 Mehrsitze) Gesamt 2000: 231 Sitze (einschließlich 30 Mehrsitze) Legislaturperiode Die Legislaturperiode dauert vom 8. Juni 2005 bis zum 8. Juni 2010. |